1 Allgemeinses

1.1 Benützungsberechtigung des Fluggeländes des 1.MMFC

1.1.1 Grundsätzlich sind nur Mitglieder des 1.MMFC benützungsberechtigt. Ausnahmen siehe Punkt 5.

1.1.2 Jeder Benützer muss im Besitz einer gültigen Versicherung sein. (z.B. der des OEAC)

1.1.3 Jeder Benützer ist mit der Flugplatzordnung einverstanden und erklärt sich bereit, die hier angeführten Vorschriften einzuhalten.

1.1.4 Verstöße gegen diese Flugplatzordnung werden wie folgt geahndet: 

a) Verwarnung

b) Flugverbot

c) Ausschluss

1.2 Einrichtungen des Clubs

1.2.1 Alle Einrichtungen des Clubs sind sorgsam zu behandeln. Jeder Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einer Clubeinrichtung ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.

1.2.2 Jeder Benützer hat für die Reinhaltung des Flugplatzes und der Einrichtungen zu sorgen.

1.2.3 Der letzte Anwesende am Flugplatz sorgt dafür, dass alle Einrichtungen richitg verwahrt sind.

2 Flugbetrieb:

2.1 Flugbetriebszeiten

2.1.1 Grundsätzlich ist täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (siehe Kalender) der Flugbetrieb möglich.

2.2.2 Im Interesse der Jagdgesellschaft ist vom 15. Juli bis 5. August der Motorflugbetrieb mit Verbrennungsmotoren ab 19:00 Uhr Ortszeit einzustellen.

2.2 Motormodelle

2.2.1 Für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gilt ausnahmslos  Schalldämpferplicht.

2.2.2 Zur Schonung der Piste ist das Laufen lassen von Verbrennungsmotoren auf den Asphaltflächen so kurz wie möglich zu halten.

2.2.3 Die befestigte Fläche unter dem Vordach dient lediglich zum Abstellen von Modellen. Das Anstarten und Laufen lassen von Verbrennungsmotoren ist hier verboten! Beim Betanken von Modellen sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ein Überlaufen auf die Waschbetonplatten zu verhindern! 

2.3 Frequenzen

2.3.1 Vor Inbetriebnahme des Senders ist die clubeigene Frequenztafel auszuhängen und die benützte Frequenz durch Entfernen des jeweiligen Plätchens von der Tafel anzuzeigen.

2.3.2 Um einen Verlust vorzubeugen, wird das Plättchen samt Sportlizenz im unteren Bereich der Tafel wieder befestigt.

2.3.3 Verlässt ein Pilot den Flugplatz, oder will er seine Frequenz nicht mehr benutzen, so ist das Plättchen wieder an der dafür vorgesehen Position zu befestigen.

2.4 Vorrang

2.4.1 Segelflugzeugen ist mit Motorflugzeugen auszuweichen.

2.4.2 Anschwebenden oder landenden Flugzeugen ist der Vorrang einzuräumen.

 (Siehe auch Punkt 3.1.3)

2.4.3 Bei Ausfall des Motors oder anderer technischer Gebrechen bei Flugmodellen hat das betroffene Modell absoluten Vorrang zur Landung. Der Pilot eines solchen Modells ruft laut das Wort: NOTLANDUNG !

3 Sicherheit

3.1 Verhalten des Piloten

3.1.1 Die Piste darf vom Piloten nur zum Start seines Modells betreten werden.

3.1.2 Nach erfolgtem Start hat der Pilot unverzüglich die Piste wieder zu verlassen und sich am SW – Rand der Piste aufzuhalten. Anfang, Ende und der NO – Rand der Piste sind freizuhalten.

3.1.3 Das Betreten und Einrollen in die Piste mit einem Modell ist nicht gestattet wenn sich ein Flugzeug im Landeanflug oder gerade beim Start befindet.

3.1.4 Hat ein Pilot die Absicht zu landen, wird dies den anderen Piloten durch Zuruf des Wortes: LANDUNG ! angezeigt.

3.1.5 Hubschrauber müssen zum Start bis zur Piste getragen werden, ebenso dürfen Flugbetrieb und Landung nicht näher am Clubhaus als bis zur Pistenbegrenzung erfolgen. 

3.2 Sicherheitszone – Sperrgebiet

3.2.1 Das Überfliegen der Sicherheitszone (siehe Flugplatzübersicht) ist nur in mehr als 50m Höhe gestattet, sollte aber nach Möglichkeit ganz vermieden werden.

3.2.2 Das Einfliegen in das Sperrgebiet mit Motormodellen (Elektro- und Verbrenner) ist ausnahmslos verboten.

3.2.3 Auf den umliegenden Grundstücken arbeitenden Bauern ist großräumig auszuweichen.

3.2.5 Großflugzeuge haben absoluten Vorrang und es ist ihnen großräumig auszuweichen.

3.3 Begleitpersonen, Besucher, Tiere

3.3.1 Besucher und Begleitpersonen, welche sich nicht fliegerisch betätigen, dürfen sich nur innerhalb der Sicherheitszone (siehe Flugplatzübersicht) aufhalten.

3.3.2 Auf die Sicherheit von Kindern ist besonders Acht zu genen. Eltern haften für ihre Kinder.

3.3.3 Mitgebrachte Tiere sind ausnahmslos an der Leine zu führen.

4 Haftung

4.1 Grundsätzlich fliegt jeder Pilot auf eigene Gefahr und haftet für jeden von ihm oder sinem Modell verursachten Schaden. Eine Haftung seitens des 1.MMFC wird ausnahmslos abgelehnt.

4.2 Jeder Schaden, der an Personen oder Sachen (ausgenommen ist das eigene Modell) entsteht, ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.

4.3 Die umliegenden Grundstücke dürfen nur zur Bergung eines dort gelandeten oder abgestürzten Modells und nur von jeweils einer Person betreten werden. Der dabei angerichtete Flurschaden ist so gering wie möglich zu halten. Für Beanstandungen haftet der Verursacher.

5 Gastflieger

5.1 Benützungsbewilligung

5.1.1 Gastflieger haben sich von einem Vorstandsmitglied des 1.MMFC eine Benützungsbewilligung ausstellen zu lassen.

5.1.2 Mit der Benützung des Flugplatzes unterwirft sich der Gastflieger allen Anordnungen und Vorschriften dieser Flugplatzordnung.

5.1.3 Bei Anwesenheit von Mitgliedern des 1.MMFC entfällt die schriftliche Benützungsbewilligung. Gleiches gilt auch bei der Teilnahme an Wettbewerben und Veranstaltungen des 1.MMFC.

5.1.4 Gastflieger, die eine schriftliche Benützungsbewilligung besitzen, haben auf Wunsch das Recht, die Einrichtungen des 1.MMFC zu benützen. Der Schlüssel für das Clubhaus kann beim Obmann oder Schriftführer gegen eine Kaution von € 40.00 ausgeliehen werden und ist nach der Einstellung des Flugbetriebes wieder zu retounieren.

5.2 Beitrag für Gastflieger

5.2.1 Der Beitrag für die Benützung des Flugplatzes ist durch einen Beschluss der Generalversammlung festgelegt und beträgt derzeit € 5,00 pro Tag und Pilot.

5.2.2 Der Beitrag für die Benutzung des Flugplatz und aller Einrichtungen des 1.MMFC ist durch einen Beschluss der Generalversammlung festgelegt und Beträgt derzeit € 10,00 pro Tag und Pilot.

5.2.3 Bei Gastfliegern, die an Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen des 1.MMFC teilnehmen, entfällt ein solcher Betrag. 

6 Sonderbestimmungen

Aktuelle und kurzfristige Bestimmungen und Änderungen, die diese Flugplatzordnung nicht beinhaltet, sind der Mitteilungstafel am Flugplatz zu entnehmen.

 

Wir wünschen allen einen guten Flug !

 Der Vorstand